Uwe Baumgart / Landat Martin Stichnoth verleiht an Antragstgeller durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. Hier, die ganze Gruppe nimmt Aufstellung zum Erinnerungsfoto.
Landkreis

Einbürgerungen / Landrat Martin Stichnoth hat Amtshandlungen vorgenommen

In diesen Tagen beim Landkreis Börde. Neun Antragsteller erfüllen die Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Die entsprechenden Amtshandlungen hat Landrat Martin Stichnoth in diesen Tagen in Haldensleben vorgenommen.

Feierliche Einbürgerung - die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen - es war der Abschluss eines langen Weges.

Die Antragsteller und nahe Familienangehörige fanden sich in diesen Tagen auf Einladung des Landkreises Börde im Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Haldensleben ein. Zur Eröffnung wurde es feierlich. Nach der Nationalhymne war es dann Landrat Martin Stichnoth vorbehalten, jedem Einzelnen die Urkunde und eine gebundene Fassung des Grundgesetzes zu überreichen. Er gratulierte und wies darauf hin, dass mit der Einbürgerung nicht nur Rechte, sondern auch staatsbürgerliche Pflichten verbunden sind. „Fortan sind das Grundgesetz und die deutschen Rechtsvorschriften wichtige Maßgaben Ihres Handelns. Das deutsche Staatswesen und damit die rahmengesetzlichen Regelungen anzuerkennen gehört zur ersten Bürgerpflicht.“

Nach den Erinnerungsfotos bestand bei Kaffee und Kuchen die Gelegenheit, mit dem Landrat und der für die Verwaltungsarbeit zuständigen Mitarbeitern Inka Randel (Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten) ins Gespräch zu kommen.

Durch den Landkreis Börde erhielten im vergangen Jahr 36 Personen einen deutschen Pass. 2022 sind das bisher knapp 50 Personen. Für Antragsteller gelten einige Voraussetzungen. Demnach müssen sie seit mindestens 8 Jahren, für Kinder gelten andere Regelungen, dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben. Für Personen, die erfolgreich einen Integrationskurs belegt haben, verkürzt sich diese Frist auf sieben Jahre. Zudem müssen Bewerber einen Einbürgerungstest bestehen und angemessene Deutschkenntnisse nachweisen. Und sie müssen belegen, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Sozialleistungen bestreiten können.

Mehr über das Thema auf dem Einbürgerungsportal des Landes Sachsen-Anhalt erfahren / bitte hier klicken

Last update: 17.11.2022 16:28 Uhr