Zugelassen werden vorrangig nur Anträge von Einwohnern aus dem Landkreises Börde. Mit der Abgabe des Antrages ist die Einzahlung der Prüfungsgebühr, für Erwachsene 56,00 Euro und für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 28,00 Euro, vorzunehmen.
Die Teilnehmerzahl ist unter Berücksichtigung der Platzkapazität des Prüfungsortes und gegebenenfalls pandemischer Hygieneregularien auf 46 Teilnehmer begrenzt. Deshalb werden vorrangig Einwohner des Landkreises Börde zur Prüfung zugelassen. Die übrigen Prüfungsbewerber werden in chronologischer Reihenfolge dokumentiert und bei freier Platzkapazität berücksichtigt.
Vor der Fischerprüfung ist ein Vorbereitungslehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, zwingend vorgeschrieben. Die Teilnahme am jeweiligen Lehrgangsangebot ist der Fischereibehörde bis zum Tag der Prüfung nachzuweisen. Zugelassene Lehrgangsangebote finden Sie unter www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.
Auskünfte dazu und zu weiteren Fragen (Terminabstimmungen für Antragsabgabe) zur Fischerprüfung erteilt der Landkreis Börde, Rechtsamt, Untere Fischereibehörde, telefonisch unter 03904 7240-4230 oder per Mail ordnung-sicherheit(at)landkreis-boerde.de.