Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Besondere Dienste
Aufgaben:
Adoptionsvermittlung (in Kooperation mit dem LK Harz)
Bei der Adoption eines Kindes sind Informationen, Beratung und Unterstützung unerlässlich. Eine Entscheidung sollte gut vorbereitet getroffen werden, denn eine Adoption verändert das Leben aller Beteiligten für immer. Die Adoptionsvermittlungsstelle des LK Harz berät und informiert über die Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen der Adoption. Sie stellt die Eignung fest, vermittelt und begleitet im Anschluss. Die Adoptionsvermittlung ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 AdVermiG eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes und des Landesjugendamtes.
Amtsvormundschaft
DIe mit der Vormundschaft betraute Person spielt eine große Rolle im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes und ist eine wichtige Konstante im Leben der Kinder und Jugendlichen. Sie hat die Erziehung und Pflege des Kindes persönlich zu fördern. Die Interessenvertretung des Kindes erfolgt unvoreingenommen und unabhängig von der Meinung der Eltern oder anderer Beteiligter. Der Vormund ist ausschließlich dem Wohl des Kindes oder der Jugendlichen verpflichtet. Dies gilt auch, wenn er oder sie als Amtsvormund dem Jugendamt angehört. Die eigenen Aufgaben sind unabhängig von den Organisationsinteressen der Behörde zu vertreten.
Das Kindeswohl und der individuelle Bedarf des Kindes sind der Maßstab für alle Schritte, die von Seiten des Vormunds unternommen werden. Daher ist der regelmäßige persönliche Kontakt zum Kind bzw. Mündel, aber auch zu dessen Bezugspersonen wie Ärztinnen, Lehrern oder Erzieherinnen besonders wichtig. Die mit der Vormundschaft betraute Person hat das Recht und die Pflicht, sich jederzeit selbst von der Lebenssituation und dem Gesundheitszustand des Mündels zu überzeugen.
Zu den Aufgaben gehören auch die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes und der medizinischen Betreuung, die Antragstellung auf Hilfen zur Erziehung, sowie die Sorge für das leibliche Wohl des Mündels. Die mit der Vormundschaft betrauten Personen entscheiden auch über Erziehung und Ausbildung und finanzielle Angelegenheiten wie Vermögensvorsorge, Rentenansprüche und Unterhalt.
Die Amtsvormundschaft gibt dem Kind den Rahmen für seine Entwicklungsbedingungen. Der respektvolle Umgang mit der UN-Kinderechtskonvention ist für alle Vormünder bindend. Die Vertretung der Kindesinteressen, das Kindeswohl sowie grundlegende Bedürfnisse der Kinder sind zu gewährleisten.
Die Aufgaben des Vormunds unterteilen sich so:
- Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Personen- und Vermögenssorge) der nach dem SGB VIII übertragenen Aufgaben
- Personensorge: Bestimmung des Aufenthalts, Regelung des Umgangs, Sicherstellung des Lebensunterhalts und Versicherungsschutzes, Geltendmachung der Unterhaltsansprüche, Sicherstellung von Pflege und Erziehung, Klärung status- und namensrechtlicher Fragen, Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge sowie von Schul- und Berufsausbildung
- Vermögenssorge: Prüfung, Geltendmachung und Regelung von Erbansprüchen einschließlich der Entscheidung über die Erbausschlagung und die Nachlassinsolvenz; Anlage eines Vermögensverzeichnisses; Anlage des Mündelvermögens (mündelsicher); Verwaltung von bebauten/unbebauten Grundstücken; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern im Rahmen des § 53 SGB VIII, die durch das Gericht zum Pfleger oder Vormund bestellt wurden
- Zusammenarbeit mit Dritten wie Eltern, Familiengericht, Sozialer Dienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Adoptionsvermittlungsstelle, Pflegeeltern, Mitarbeiter von Einrichtungen der Jugendhilfe, Kindergärten, Lehrer*innen, Ausbilder*innen
Frühe Hilfen
Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes besonders bedeutsam. In dieser Zeit stehen werdende Eltern und jungen Familie bei aller Freude über das Baby auch vor besonderen Herausforderungen. Hier setzen die Frühen Hilfen als wichtige Unterstützungs- angebote für alle Eltern an. Das Jugendamt entwickelt und koordiniert die Angebote und informiert die jungen Familien über die vorhandenen Möglichkeiten.
Die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen orientieren sich an den Bedürfnissen von Familien. So kann eine längerfristige Begleitung durch eine speziell geschulte Familienhebamme die passende Hilfe sein. Diese unterstützt die Eltern darin, eine gute Beziehung zu ihrem Baby aufzubauen und ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.
Des Weiteren liegen folgende Aufgaben bei den Frühen Hilfen:
- Beratung und Schulung von Institutionen und Akteuren in Hinblick auf die Prävention von und den Umgang mit Kindswohlgefährdungen
- Psychosoziale und medizinische Betreuung von (werdenden) Müttern und Vätern sowie anderen primären Bezugspersonen und deren Säuglingen, Aufbau und Pflege einer Eltern – Kind – Beziehung
Jugendgerichtshilfe
Die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe begleiten straffällig gewordene Jugendliche vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie sind unabhängig vom Jugendgericht und setzen auf freiwillige Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen. Sie vermitteln zwischen dem Jugendlichen, seinen Eltern, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und anderen Beteiligten. Sie unterstützen die jungen Menschen darin, ein eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben zu führen. Sie setzen sich dafür ein, dass nicht Bestrafung im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung steht, sondern angemessene und fördernde Hilfen oder Maßnahmen. Diese tragen dazu bei, dass die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ihr Fehlverhalten verstehen und nicht wiederholen. Sie regen dafür beispielsweise einen Täter-Opfer-Ausgleich an oder vermitteln soziale Trainingskurse. Sollte es zu einer Inhaftierung kommen, halten sie den Kontakt und geben Hilfestellung für „das Leben danach“.
Die Beratung und Betreuung delinquenter junger Menschen vor oder anstatt einer Gerichtsverhandlung (Diversion) sowie Vermittlung, Überwachung und Kontrolle von Auflagen und Weisungen sind die Hauptaufgaben.
Pflegekinderdienst
Unter dem Begriff Pflegekinderwesen ist die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer Pflegefamilie zu verstehen. Können Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben, bieten Pflegefamilien einen sicheren Lebensort mit stabilen Strukturen. Insbesondere kleine Kinder sind auf zuverlässige und kontinuierliche Bezugspersonen angewiesen, die sich um die individuellen Bedürfnisse des Kindes kümmern.
Pflegeeltern werden auf das Leben mit einem Pflegekind vorbereitet und während des gesamten Pflegeverhältnisses von Fachkräften des Pflegekinderdienstes begleitet und unterstützt. Neben der Begleitung der Pflegefamilien ist die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung. Diese erfolgt über den Allgemeinen Sozialen Dienst des Landkreis Börde, um Rollenkonflikte zu reduzieren. So soll erreicht werden, dass die Kinder entweder in eine verbesserte Familien- und Erziehungssituation zurückkehren können oder die Eltern und Kinder möglichst gut damit umgehen können, wenn das Kind dauerhaft an einem anderen Lebensort lebt.
Frühe Hilfen
-
10.03.2022Beratungsführer "Frühe Hilfen" 2022 Angebote und Beratungsstellen für Schwangere, Eltern und Fachkräfte 3 MB