Landkreis

Wahl des Kreistages Börde am 26. Mai 2019 / die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 18. März 2019 um 18:00 Uhr

Am 26. Mai 2019 wird im Landkreis Börde ein neuer Kreistag gewählt. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 18. März 2019 um 18:00 Uhr. Für die Wahlabläufe im Landkreis Börde ist Kreiswahlleiterin Iris Herzig verantwortlich. Stellvertretender Kreiswahlleiter ist Dr. Marcus Waselewski. Zeitgleich mit den Kreistagswahlen werden am 26. Mai 2019 die Europawahlen durchgeführt. Wahlrelevante Informationen findet man im Internetportal des Landkreises Börde unter www.landkreis-boerde.de.

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises Börde. Ihm gehören 54 ehrenamtliche Kreistagsmitglieder und Landrat Martin Stichnoth als ständiges und stimmberechtigtes Mitglied an. Die fünfjährige Amtszeit endet mit der Konstituierung des neuen Kreistages Börde.

Wahlberechtigt für die Wahl zum Kreistag Börde sind Einwohner, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltermin im Landkreis Börde wohnen. Ausgeschlossen sind Einwohner, die das Wahlrecht verloren haben.

Wählbar sind Bürger des Landkreises Börde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie nicht nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Wahlbereiche im Landkreis Börde:

Wahlbereich I: das Gebiet der Verbandsgemeinde Flechtingen, der Stadt Oebisfelde- Weferlingen und der Stadt Haldensleben

Wahlbereich II: das Gebiet der Gemeinde Niedere Börde, der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, der Stadt Wolmirstedt und der Gemeinde Barleben

Wahlbereich III: das Gebiet der Gemeinde Hohe Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal

Wahlbereich IV: das Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Aller, der Stadt Oschersleben (Bode) und der Verbandsgemeinde Westliche Börde


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Kreistag:

Wahlvorschläge können von Parteien, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) - möglichst frühzeitig - bei der Wahlleiterin eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am Montag, 18. März 2019, 18:00 Uhr.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf je Wahlbereich bis zu 17 Bewerber enthalten. Inhalt und Form der Wahlvorschläge bestimmen sich durch die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Eingereichte Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (Montag, 18. März 2019, 18:00 Uhr) schriftlich und übereinstimmend abzugeben.

Darüber hinaus muss ein Wahlvorschlag für die Wahl zum Kreistag von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechtigter sind nachfolgende Parteien für die Wahl zum Kreistag Börde befreit. „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“, „Alternative für Deutschland (AfD)“, „DIE LINKE (DIE LINKE)“, „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“, „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)“ und die „Freie Demokratische Partei (FDP)“. Zusätzlich erfüllt die Wählergruppe „Freie und unabhängige Wählergemeinschaft Landkreis Börde (FUWG)“ die Voraussetzungen. Sie ist somit ebenfalls von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechtiger befreit.

Die kostenfreien amtlichen Formblätter sind zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung an folgenden Stellen erhältlich:

  • Landkreis Börde, Kreisverwaltung, Büro Landrat, Zimmer E0-305.0, Bornsche Straße 2 in 39340 Haldensleben, Telefon 03904 7240-1302

Weiterführende Informationen zur Europawahl:

Auf der Internetseite www.landkeis-boerde.de (Landkreis „Wahlen am 26. Mai 2019“) findet man auch weiterführende Informationen zur Europawahl.

Kontakt:

Landkreis Börde / Kreiswahlbüro / Bornsche Straße 2 / 39340 Haldensleben / Postfach 10 01 53 / 39331 Haldensleben / Telefon: 03904 7240-1302 / Telefax: 03904 7240-51304
Mail: kreistag-wahlen(at)boerdekreis.de

Bildunterschrift:

Iris Herzig wurde als Kreiswahlleiterin und Dr. Marcus Waselewski als Stellvertretender Kreiswahlleiter berufen. Iris Herzig leitet das Dezernat 2 der Kreisverwaltung des Landkreises Börde, sie ist gleichzeitig erste Vertreterin des Landrates für den Verhinderungsfall. Dr. Marcus Waselewski leitet das Dezernat 1 der Kreisverwaltung des Landkreises Börde, er ist gleichzeitig zweiter Vertreter des Landrates.

Останнє оновлення: 27.02.2019 14:14 Uhr