Erleben Recht, Sicherheit und Ordnung

Jagdbehörde verzichtet auf die Vorlage eines Abschussplanes für Rehwild

Gemäß § 26 des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt verzichtet die Untere Jagdbehörde im Benehmen mit dem Jagdbeirat auf die Vorlage eines Abschussplans für Rehwild für das Jagdjahr 2024/2025.

Die Pflicht zum führen einer stets aktuellen Liste über das erlegte und verendet aufgefundene Rehwild (Streckenliste) mit Angabe des Erlegungs- oder Auffindungsdatums bleibt bestehen.

Termine für das Jagdjahr 2024/25:

20.03.2024 - Einreichen der Abschusspläne bei der UJB in 2-facher Ausfertigung mit Unterschrift des Revierinhabers und des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft / Eigenjagdbesitzers
Ab 31.03.2024 - Ausgabe bzw. Versendung bestätigten/ festgesetzten Abschusspläne
Bis 14.04.2024 – Abgabe der Streckenliste des Jagdjahres 2023/24
05.12.2024 - Streckenliste/Zwischenmeldung Stand 30.11.2024

Abschussplanunterlagen:

Die Unterlagen für die Abschussplanung können Sie hier herunterladen.
Bei Bedarf senden wir Ihnen die Unterlagen nach telefonischer Anforderung zu. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zu den Sprechzeiten am Standort Haldensleben die Unterlagen persönlich zu empfangen.
Link zu den Kontaktdaten

Останнє оновлення: 29.02.2024 18:23 Uhr