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Jägerprüfung / Anträge auf Prüfungszulassung können ab sofort bis spätestens 30. April gestellt werden

Die nächste Jägerprüfung des Landkreises Börde findet im Mai 2019 statt. Anträge auf Prüfungszulassung können ab sofort bei der unteren Jagdbehörde gestellt werden. Der letzte Tag der Antragstellung ist der 30. April 2019.

Zur Jägerprüfung werden Personen zugelassen, die spätestens 6 Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Nachzuweisen ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch sowie die Bezahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro.

Die Teilnehmerzahl wird auf 40 Personen beschränkt.

Die Teilnehmer haben sich in drei Prüfungskomplexen zu beweisen. Das sind das jagdliche Schießen (18. Mai 2019), die schriftliche Prüfung (24. Mai 2019) und die mündlich-praktische Prüfung (25. Mai 2019).

Bei den Prüfungsfächern geht es unter anderem um „Jagdbare Tiere“, um den „Hege- und Jagdbetrieb“, um „Ökologie, Natur- und Landschaftsschutz“, um das „Jagdhundewesen und um die Behandlung erlegten Wildes“ sowie um die Jagdwaffen und das „Jagdrecht“.

Anträge können bei der unteren Jagdbehörde im Rechtsamt, des Landkreises Börde, Bornsche Straße 2 in Haldensleben abgeholt oder über die amtliche Postadresse Landkreis Börde, Postfach 100153, 39331 Haldensleben, oder per E-Mail über rok@boerdekreis.de angefordert werden. Über „Formulare“ kann der Antrag auch von der Internetseite www.landkreis-boerde.de heruntergeladen werden.

Link zum Onlinefomular "Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung 01/2019"

Bildunterschrift:

Als Eigentümer des Waldgebietes Hohes Holz vor den Toren von Oschersleben führt der Landkreis Börde auch Jagden durch. Bevor der erste Schuss fällt erfolgen die Jagdeinweisung und die  Sicherheits-belehrung. V.l.n.r. Landrat Martin Stichnoth, Gerald Hering, beim Landkreis Börde zuständig für den Kommunalwald, Thomas Roßbach, Leiter des Betreuungsforstamtes Flechtingen und Revierförster Jörg Strebe (Foto Uwe Baumgart).

 

Останнє оновлення: 30.04.2019 11:13 Uhr