Landkreis

Eindämmungsverordnung / die Einhaltung der Bestimmungen wird intensiv kontrolliert

Auch am kommenden Wochenende und in der nächsten Woche wird die Einhaltung der Regelungen der Eindämmungsverordnung intensiv kontrolliert. Zu diesem Zweck sind mehrere Kontrollteams im gesamten Landkreis Börde unterwegs, um die Regelungen der vierten Eindämmungsverordnung in der Fassung der ersten Änderung vom 21. April 2020 zu kontrollieren.

Schwerpunktobjekte sind Ladengeschäfte und Einkaufszentren. Ein gewichtiges Augenmerk richten die Kontrolleure auf die Einhaltung der Verpflichtung, in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Natürlich werden nach wie vor auch die noch immer bestehenden Kontaktverbote kontrolliert. Zudem muss jedes Geschäft einen eigenen „Hygieneplan“ vorlegen können.

Wissen muss man, dass Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz mit Strafen in Höhe von bis zu 25.000 € belegt werden können. Zudem können Verstöße als Straftatbestand gewertet werden, die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren und strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen können. Von daher wird empfohlen, sich nicht nur mit den aktuellen Regelungen auseinander zu setzen, sondern diese auch einzuhalten.


Aktuelle Kontrollschwerpunkte:

  • Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m zu anderen Personen
  • Zugangsbeschränkungen die sicherstellen, dass sich je 10 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde im Geschäft aufhält
  • Durchsetzung eines verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsregimes / Priorität haben Flächen mit häufigem Handkontakt durch Kunden
  • Anwendung von Desinfektionsmitteln, die eine nachgewiesene Wirksamkeit gemäß Empfehlung des RKI aufweisen
  • Vermeidung von Ansammlungen von mehr als fünf Personen, zum Beispiel durch Warteschlangen
  • Nutzung von optischen und akustischen Informationswegen, um Kunden auf die entsprechenden Regelungen hinzuweisen


Hinweis auf § 30 des Infektionsschutzgesetzes „Verstoß gegen Quarantäneregeln“

Wer gegen die Quarantäneauflagen des Gesundheitsamtes verstößt, muss mit einer zwangsweisen Unterbringung außerhalb der eigenen Wohnung rechnen.


Bildunterschrift:

Kontrolle in einem Ladengeschäft in Haldensleben. Zwei Mitarbeiter des Landkreises Börde (Tino Gniot / Jens Hanisch) arbeiten die Checklinste ab / Foto Landkreis Börde

Останнє оновлення: 27.04.2020 08:40 Uhr