Mit Blick auf die neue fünfjährige Kommunalwahlperiode haben die elf Landkreise auf ihrer Mitgliederversammlung in Stendal, Landkreis Stendal, das Forderungspapier „Vertrauen vertiefen, Verwaltung vereinfachen!“ beschlossen.
Die Landkreise stehen zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode 2024 bis 2029 vor großen finanziellen und personellen Herausforderungen, welche die Handlungsfähigkeit vor Ort gefährden. So verzeichnen die Landkreise in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 ein Haushaltsdefizit von 78 Millionen Euro. Dies betrifft insbesondere die Sozialausgaben mit den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie der Jugendhilfe, welche um rund 35 Prozent gestiegen sind. Damit einher geht ein sprunghafter Anstieg der Kassenkredite um 90 Millionen Euro im Jahr 2023. Dies entspricht 224 Euro pro Einwohner (2022 noch 166 Euro pro Einwohner). Die Landkreise Sachsen-Anhalts belegen damit in der allgemeinen Kassenkreditstatistik der Landkreise bundesweit den vorletzten Platz. Für 2024 wird ein noch stärkerer Anstieg prognostiziert. Dies zeigt die dramatische Unterfinanzierung insbesondere auf der Ebene der Landkreise.
Die Landkreise fordern von der Landesregierung einen Politikwechsel, der den Stellenwert der kommunalen Selbstverwaltung achtet, sowie die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine handlungsfähige kommunale Verwaltung vor Ort wiederherstellt. Dies umfasst neben einer aufgabenangemessenen kommunalen Finanzausstattung und einer strikten Einhaltung der Konnexitätsverpflichtung auch eine Vereinfachung der bestehenden Verwaltungsstrukturen. Es bedarf daher einer grundlegenden gemeinsamen Reforminitiative der kommunalen Ebene zusammen mit dem Land, die Bürokratieabbau, Digitalisierung der Verwaltung und strukturelle Überlegungen zum Aufbau einer zweistufigen Verwaltung umfasst.
Die Landkreise begrüßen den Vorschlag des Ministerpräsidenten, noch in diesem Jahr eine gemeinsame Entlastungspartnerschaft zur Reform der Verwaltungsstrukturen unter maßgeblicher Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einzusetzen.
Die Landkreise bieten dem Land und den Gemeinden einen Pakt des Vertrauens an, um eine Kultur des vertrauensvollen Miteinanders im Land zu etablieren, wechselseitige Aufsicht und Kontrolle auf das nötige Mindestmaß zu beschränken und gerichtliche Auseinandersetzungen in der kommunalen Familie zu vermeiden.