Und dann der Abschluss eines langen Weges. Es wurde feierlich. Die 16 Antragsteller und nahe Familienangehörige fanden sich auf Einladung des Landkreises Börde im Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Haldensleben ein. Nach der Nationalhymne war es dann Landrat Martin Stichnoth vorbehalten, jedem Einzelnen die Staatsbürgerschaftsurkunde zu überreichen. Den Menschen war die Freude anzusehen.
Landrat Martin Stichnoth gratulierte und wies darauf hin, dass mit der Einbürgerung nicht nur Rechte, sondern auch staatsbürgerliche Pflichten verbunden sind. „Fortan sind das Grundgesetz und die deutschen Rechtsvorschriften wichtige Maßgaben Ihres Handelns. Das deutsche Staatswesen und damit die rahmengesetzlichen Regelungen anzuerkennen gehört zur ersten Bürgerpflicht.“
Nach dem Erinnerungsfoto der gesamten Gruppe und einzelner Familienverbände mit dem Behördenchef bestand bei Kaffee und Kuchen die Gelegenheit, mit dem Landrat und den für die Verwaltungsarbeit zuständigen Mitarbeitern Sandra Simon (Amtsleiterin Soziales und Integration) und Inka Randel (Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten) ins Gespräch zu kommen. Dabei stellte sich heraus, dass die Gesprächsbarrieren eher gering waren. Im Antragsverfahren müssen die Menschen unter anderem auch Deutschkenntnisse nachweisen. Auch diesbezüglich ist der Landkreis Börde mit seiner Kreisvolkshochschule und den entsprechenden Dozenten sehr gut aufgestellt.