Anträge auf Zulassung für die Fischerprüfung (4. März 2023) können bis 3. Februar 2023, zur Folgeprüfung (15. April 2023) bis 17. März 2023, bei der unteren Fischereibehörde, Haldensleben, Bornsche Straße 2, gestellt werden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl können die Anträge nur persönlich, beziehungsweise für Jugendliche durch einen Erziehungsberechtigten, gestellt werden. Mit der Abgabe des Antrages ist die Einzahlung der Prüfungsgebühr, für Erwachsene 56,00 Euro, für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 28,00 Euro, vorzunehmen.
Teilnehmer müssen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung einen Pflichtlehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolvieren. Der Nachweis der Lehrgangsteilnahme kann bis zum Prüfungstag erbracht werden. Fehlt der Nachweis, ist keine Teilnahme an der Prüfung möglich.
Zugelassene Lehrgangsangebote im Internet / bitte hier klicken
Auskünfte zur Fischerprüfung erteilt der Landkreis Börde, Rechtsamt, Untere Fischereibehörde, Bornsche Straße 2, Haldensleben, telefonisch unter 03904 7240 4230 oder per Mail ordnung-sicherheit(at)landkreis-boerde.de.
Zur amtlichen Bekanntmachung der Fischerprüfung / bitte hier klicken