Landkreis

Die nächsten Fischerprüfungen finden am 16. März und 20. April 2024 statt.

Ab dem 02.01.2024 können die Anträge auf Zulassung gestellt werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Teilnehmer pro Prüfungstermin begrenzt.

Der Landkreis Börde führt am 16. März 2024 und am 20. April 2024 im “Professor-Friedrich-Förster-Gymnasium“ in Haldensleben die nächsten Fischerprüfungen durch. Die Anträge auf Zulassung für die Fischerprüfung können ab dem 02.01.2024 nur nach telefonischer Antragsreservierung, persönlich bzw. durch den Erziehungsberechtigten bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Börde, Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben, gestellt werden. Teilnehmer müssen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung einen Pflichtlehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolvieren.

Die Teilnehmerzahl ist unter Berücksichtigung der Platzkapazität des Prüfungsortes auf 60 Teilnehmer pro Prüfungstermin begrenzt. Mit der Abgabe des Antrages ist die Einzahlung der Prüfungsgebühr, für Erwachsene 60,00 Euro und für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 30,00 Euro, vorzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung im Landkreis Börde werden Pflichtlehrgänge angeboten. Der Nachweis der Lehrgangsteilnahme kann bis zum Tag der Prüfung erbracht werden. Bei fehlendem Nachweis der Schulung ist keine Teilnahme an der Prüfung möglich. Zugelassene Lehrgangsangebote finden Sie unter www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.

Auskünfte zur Fischerprüfung erteilt der Landkreis Börde, Rechtsamt, Untere Fischereibehörde, telefonisch unter 03904 7240 4230 oder per Mail ordnung-sicherheit(at)landkreis-boerde.de.

 

Letzte Aktualisierung: 18.12.2023 11:38 Uhr